Unterstützung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Whitepaper zum Hinweisgeberschutzgesetz

Rassismus, Diskriminierung oder vorsätzliches Fehlverhalten – das sind Verstöße, die ein möglicher Whistleblower in einem Unternehmen zum Beispiel aufdecken kann. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden. Gleichzeitig sollen Hinweisgeber (engl. „Whistleblower") sowie unterstützende Vermittler vor zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen besser geschützt werden.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und ermöglicht Beschäftigungsnehmern in Unternehmen und Behörden auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen.

Die Vorteile einer eigenen internen Melde­stelle sind dabei vielfältig: Es ermöglicht eigenständiges Han­deln gegen Missstände und den Aufbau von Vertrauen bei Beschäftigten. Auch nutzen Hinweisgeber ansonsten womöglich externe Meldestellen oder andere Kanäle, wodurch Missstände an Bundes- oder Landesstellen bzw. die Öffentlichkeit gemeldet werden.

Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz korrekt umsetzen, welche Fristen, Voraussetzungen und Lösungen es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Whitepaper!

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    Online-Konzeptvorstellung

    Gerne können Sie über den nachfolgenden Button auch einen freien Termin zur Konzeptvorstellung mit uns vereinbaren.

    actago GmbH-Geschäftsführer Maximilian Nuss freut sich darauf, Ihnen in einer persönlichen Vorstellung unsere maßgeschneiderte digitale Plattform für Hinweisgeber „actago whistleblower" präsentieren zu dürfen.

    Diese erfüllt sämtliche rechtlichen Anforderungen und beschränkt Ihren Aufwand zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf ein Minimum.

    Maximilian Nuss

    Maximilian Nuss,
    Geschäftsführer der actago GmbH,
    zertifizierter Datenschutzbeauftragter