Update: NIS2-Richtlinie: Was Sie wissen müssen

NIS2 Standards der Cybersicherheit
Bedeutung der NIS2-Verordnung, betroffene Sektoren und mögliche Maßnahmen.
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Was Sie über die europäische NIS2-Richtlinie für mehr Cybersicherheit wissen müssen und wen die neuen Standards betreffen, erfahren Sie hier.

In diesem Artikel:

Was ist die NIS2-Richtlinie?

NIS bedeutet Netz- und Informationssicherheit. Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus innerhalb der EU.

Die NIS2-Richtlinie aktualisiert die 2016 eingeführten EU-Vorschriften zur Cybersicherheit (NIS). Sie wurde Ende 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat Mitte Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie eigentlich bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Allerdings rechneten Experten 2024 bereits damit, dass die Umsetzungsfrist um mehrere Monate überschritten werden würde.

In Deutschland ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) schließlich am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und hat dabei das BSI-Gesetz (BSIG) novelliert. Gemäß § 33 BSIG müssen sich betroffene Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes oder nach Eintritt der Relevanz über das BSI-Meldeportal registrieren.

Die NIS2-Richtlinie modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Cybersicherheitsvorschriften auf neue Sektoren und Einrichtungen wird die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden und der EU insgesamt weiter verbessert.

Cybersicherheit NIS2 EU
Die neue EU-Vorschrift zur Cybersicherheit NIS2 zielt auf die Steigerung des Sicherheitsniveaus ab.

Die NIS2-Richtlinie ist eine wichtige Maßnahme, um die Cybersicherheit in Europa zu stärken. Sie hilft Unternehmen und Organisationen dabei, ihre Anwendungen und Daten vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die Richtlinie legt Sicherheitsanforderungen fest, denen Unternehmen entsprechen müssen, um ihre Systeme sicherer zu machen. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Malware und unautorisiertem Zugriff auf sensible Informationen. Auch Mitarbeiter müssen sensibilisiert sein für die Gefahren von Cyberangriffen und entsprechend geschult werden.

Es ist wichtig für Unternehmen und Organisationen, sich über die NIS2-Richtlinie zu informieren und Best Practices zur Umsetzung von Cybersicherheit zu entwickeln. Eine wirksame Umsetzung kann dazu beitragen, dass das Unternehmen gegenüber Kunden und Partnern als vertrauenswürdig wahrgenommen wird und es langfristig erfolgreich bleibt.

Wen betrifft die NIS2-Richtlinie?

Entscheidend für die Betroffenheit durch das BSIG sind der Sektor der unternehmerischen Tätigkeit sowie die Größe des Unternehmens.

1. Sektor der Unternehmenstätigkeit

Die Sektoren sind in Anlage 1 (besonders wichtige Einrichtungen) und Anlage 2 (wichtige Einrichtungen) zum BSIG aufgeführt.

Besonders wichtige Einrichtungen umfassen die Sektoren:

  • Energie (Stromversorgung, Fernwärme/-kälte, Kraftstoff/Heizöl, Gas)
  • Transport und Verkehr
  • Finanzwesen
  • Gesundheit
  • Wasser (Trinkwasser, Abwasser)
  • Digitale Infrastruktur
  • Weltraum

Daneben gibt es weitere wichtige Einrichtungen, die von NIS2 betroffen sind. Darunter fallen:

  • Post- und Kurierdienste
  • Entsorgung
  • Lebensmittel (Großhande, Produktion, Verarbeitung)
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Chemie
  • Forschung

2. Unternehmensgröße

Außerdem muss das Unternehmen mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro erwirtschaften und zugleich eine Jahresbilanzsumme von über 10 Millionen Euro aufweisen, um als wichtige Einrichtung zu gelten.

Aber Achtung: Auch wenn diese Faktoren nicht zutreffen, können Unternehmen betroffen sein. Stichwort Lieferkette: Die Anforderungen der NIS2-Richtlinie kann nämlich auch auf die Lieferanten der betroffenen Firmen ausgeweitet werden, sodass auch diese Nachweise über ihren Umgang mit Risiken der Cybersicherheit erbringen müssen.

Welche Maßnahmen müssen betroffene Unternehmen ergreifen?

NIS2 soll sicherstellen, dass Unternehmen und Organisationen ihre IT-Systeme schützen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit in der Informationstechnik, zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs.

Geschäftsführer haften persönlich für Verstöße gegen das BSIG. Sie müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen Kompetenzen zur Erkennung und Bewertung von Risiken verfügen, und sind gemäß BSIG verpflichtet, regelmäßig Schulungen im Risikomanagement zu absolvieren.

Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselungen und Multi-Faktor-Authentifizierung sind ebenso genannt wie ein funktionierendes Schwachstellenmanagement, um die eigenen Daten und Systeme vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Darüber hinaus sollen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sind, um sich vor Cyberbedrohungen zu schützen und ein Bewusstsein für die Gefahren zu entwickeln.

Die Richtlinie legt außerdem Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle fest, die besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verpflichten, bestimmte Informationen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

Gut vorbereitet mit einer effektiven Sicherheitslösung

Es ist an der Zeit, die eigene IT-Landschaft aufzurüsten. Eine gute Basis dafür besteht aus einem effektiven Informationssicherheits-Managementsystem. Optimalen Schutz liefern darüber hinaus Softwarelösungen, die automatisiert und fortlaufend die IT-Infrastruktur und -Systeme monitoren und mögliche Schwachstellen frühzeitig erkennen und melden.

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Andreas Wiesmann

Bereichsleitung Datenschutz & Informationssicherheit actago GmbH