Das digitale Hinweisgebersystem
Sichern Sie Ihr Unternehmen schnell und effizient ab mit dem digitalen Hinweisgebersystem der actago GmbH. Made and hosted in Germany.




actago whistleblower – Unterstützung für Ihre Compliance
Warum benötigen Sie ein internes Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern müssen nun ein internes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vorhalten.
Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern gilt dies ab dem 17. Dezember 2023.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts.
Die All-in-One
Hinweisgebersystem-Lösung
Mit unserem Hinweisgebersystem „actago whistleblower“ erfüllen wir das höchste Maß an Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser Komplettpaket beinhaltet die Softwarelösung zur anonymen Abgabe von Hinweisen mit all ihren Features sowie die Unterstützung bei der Einrichtung der internen Meldestelle und der Bearbeitung von eingegangenen Hinweisen. Eine persönliche Ombudsperson ist jederzeit auf Stundenbasis zubuchbar.
Für < 50
Mitarbeiter
ab 90€ / Monat
Für 50-249
Mitarbeiter
ab 125€ / Monat
Für 250-499
Mitarbeiter
ab 175€ / Monat
Für > 500
Mitarbeiter
individuell
Leistungsumfang von actago whistleblower

Individualisierte Meldeplattform

Verschlüsselt und sicher: 100% DSGVO - konform

Einfache Bedienbarkeit für Hinweisgebende

Integriertes Case
Management

Unbegrenzte User inkl. Rechte- & Rollenkonzept

Anpassbarkeit an CI und Texte

Anonymität für den Hinweisgeber

Umfangreiche Berichterstellung &
individuelle Reports

Mehrsprachigkeit

Fristenmanagement

Mandantenfähigkeit

Statistiken und Analyse-Dashboard

Export-Funktion

Mail Integration
Leistungsumfang von actago whistleblower

Individualisierte
Meldeplattform

Verschlüsselt & sicher
DSGVO - konform

Einfache Bedienbarkeit

Case Management

Unbegrenzte User
inkl. Rechtekonzept

Anpassbarkeit
an CI und Texte

Anonymität für
den Hinweisgeber

Berichterstellung &
Reports

Mehrsprachigkeit

Fristenmanagement

Mandantenfähigkeit

Statistiken &
Dashboard

Export-Funktion

Mail Integration
Das Partnermodell

Nutzen Sie die digitale Hinweisgeberlösung der actago GmbH für Ihre Kunden und Mandanten und werden Sie Teil unseres Partnernetzwerkes.
Sie sind im Bereich Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Compliance tätig und möchten Ihren Klienten ein exzellentes Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen?
Als Partner können Sie actago whistleblower zu besonderen Preiskonditionen nutzen, mit Ihrem eigenen Logo versehen und so Ihre Mandanten bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützen.
Leistungen für Partner

- Besondere Konditionen
- Whitelabeling - Ihr Logo auf dem Produkt
- Gemeinsame Marketingmaßnahmen
- Individueller Ansprechpartner
Sprechen Sie uns an und wir klären Ihre Fragen und Anliegen in einem kostenlosen unverbindlichen Erstgespräch.
Über 500 Kunden vertrauen actago zur Einhaltung ihrer Compliance




















actago Hinweisgeber - Prozess

Kostenlose Erstberatung
Für eine zielgerichtete Aufnahme Ihrer individuellen Anforderungen, führen wir eine kostenlose Erstberatung inkl. Compliance Check mit Ihnen durch. Anhand dieses Compliance Checks können wir Ihre Ist-Situation evaluieren und daraus Ihr individuelles Hinweisgeberkonzept erstellen.

Onboarding
Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt ein Kick-Off. In diesem Termin erläutern wir Ihnen die weiteren Schritte in der Umsetzung des Hinweisgebersystems und nehmen Ihre Corporate Identity und Textanpassungswünsche auf. Nach Individualisierung Ihres Hinweisgebersystems, erfolgt eine Benutzerschulung inkl. "best practice" Ansätzen.

Betrieb und Weiterentwicklung
Die actago GmbH betreibt Ihre digitale Meldeplattform inkl. integriertem Case Management zur effektiven Fallbearbeitung in einem deutschen Rechenzentrum mit einer ISO 27001 Zertifizierung.

Ombudsperson
Optional stellt die actago GmbH durch ihre interne Rechtsabteilung Ihre persönliche Ombudsperson. Eingehende Hinweise werden durch diese vollumfänglich bearbeitet und fallbezogen mit Ihnen abgestimmt. Diese Option ist jederzeit auf Stundenbasis zubuchbar.
Vorteile der actago Ombudsperson

Plausibilitätsprüfung

Expertise

Persönliche Ansprechpartner

All - inclusive Lösung

Kurze Reaktionszeiten

Anonyme Kommunikation
Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgebersystems
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz der hinweisgebenden Personen, die Missstände offenlegen. Bislang wurden hinweisgebende Personen oftmals stark benachteiligt. Ziel dieses Gesetzes ist es, diese Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben.
Interne Meldestellen können auf verschiedene Weisen eingerichtet werden: Telefon-Hotline, E-Mail-Postfach, Briefkasten, Ombudsperson, digitale Meldeplattform. Die actago GmbH hat sich für die digitale Meldeplattform inkl. optionaler Ombudsperson entschieden, da diese alle Anforderungen der EU‑Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes vollumfänglich für Sie erfüllt. Durch Beauftragung der Meldeplattform mit Ombudsperson wird ein großer Teil der aufzubringenden Arbeit zur actago GmbH verlagert.
Sobald ein Hinweis eingegangen ist, wird dieser von einem Mitarbeiter der actago GmbH bearbeitet. Hier erhält die hinweisgebende Person eine Bestätigung der eingegangenen Meldung. Diese wird zunächst auf Plausibilität geprüft und anschließend an die betroffene Stelle weitergeleitet. Sobald Maßnahmen ergriffen wurden, erhält die hinweisgebende Person Informationen über das weitere Vorgehen zur Behebung des Missstandes und der Fall wird in der internen Meldestelle geschlossen. Sowohl die Bearbeitung als auch die Übermittlung der Daten erfolgt vollständig anonym, es werden hierbei keinerlei personenbezogene Daten weitergegeben.
Die interne Meldestelle ist der kürzeste Kommunikationsweg zu den betroffenen Stellen in Ihrer Organisation. Außerdem wird dadurch die Kommunikation am Arbeitsplatz gefördert und das Vertrauen zu den Beschäftigten gestärkt, da der Arbeitgeber offen für Kritik ist und diese auch umsetzen möchte.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern müssen ein internes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vorhalten. Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsregelung, nach der die interne Meldestelle erst am 17.12.2023 eingeführt werden muss. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts.
Veranstaltungen und Unterlagen
actago Hinweisgebersystem | Anmelden und kostenlos informieren


Whitepaper l Umsetzung HinSchG
