Das digitale Hinweisgebersystem

Sichern Sie Ihr Unternehmen schnell und effizient ab mit dem digitalen Hinweisgebersystem der actago GmbH.                Made and hosted in Germany.

gvergtr1 1

actago whistleblower – Unterstützung für Ihre Compliance

Warum benötigen Sie ein internes Hinweisgebersystem?

Group-333-6
Künftig müssen laut Hinweisgeberschutzgesetz alle Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern eine interne, vertrauliche Meldestelle anbieten, die es hinweisgebenden Personen ermöglicht, Verstöße und Missstände zu melden – und dabei deren Identität schützt.
Die Vorteile einer eigenen internen Meldestelle sind vielfältig: Es ermöglicht eigenständiges Handeln gegen Missstände und den Aufbau von Vertrauen bei Beschäftigten. Auch nutzen Hinweisgeber ansonsten womöglich externe Meldestellen oder andere Kanäle, wodurch Missstände an Bundes- oder Landesstellen bzw. die Öffentlichkeit gemeldet werden.
Unsere maßgeschneiderte digitale Plattform für Hinweisgeber „actago whistleblower“ bietet Ihnen ideale Unterstützung, erfüllt sämtliche rechtlichen Anforderungen und beschränkt Ihren Aufwand zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf ein Minimum.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Trennlinie_neu

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern müssen nun ein internes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vorhalten.

Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern gilt dies ab dem 17. Dezember 2023.

Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts.

 

Die All-in-One
Hinweisgebersystem-Lösung

Mit unserem Hinweisgebersystem „actago whistleblower“ erfüllen wir das höchste Maß an Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser Komplettpaket beinhaltet die Softwarelösung zur anonymen Abgabe von Hinweisen mit all ihren Features sowie die Unterstützung bei der Einrichtung der internen Meldestelle und der Bearbeitung von eingegangenen Hinweisen. Eine persönliche Ombudsperson ist jederzeit auf Stundenbasis zubuchbar.

Für < 50
Mitarbeiter

ab 90€ / Monat

Für 50-249
Mitarbeiter

ab 125€ / Monat

Für 250-499
Mitarbeiter

ab 175€ / Monat

Für > 500
Mitarbeiter

individuell

 

Leistungsumfang von actago whistleblower

Group-334-1
Individualisierte Meldeplattform
Group-335-1
Verschlüsselt und sicher: 100% DSGVO - konform
Group-336-1
Einfache Bedienbarkeit für Hinweisgebende
Group-339-1
Integriertes Case
Management
Group-335-2
Unbegrenzte User inkl. Rechte- & Rollenkonzept
Group-334-2
Anpassbarkeit an CI und Texte
Group-335-2
Anonymität für den Hinweisgeber
Group-338-1
Umfangreiche Berichterstellung &
individuelle Reports
Group-336-2
Mehrsprachigkeit
Group-333-4
Fristenmanagement
Group-336-2
Mandantenfähigkeit
Group-338-1
Statistiken und Analyse-Dashboard
Group-334-2
Export-Funktion
Group-337-1
Mail Integration

Leistungsumfang von actago whistleblower

Group-334-1
Individualisierte
Meldeplattform
Group-335-1
Verschlüsselt & sicher
DSGVO - konform
Group-336-1
Einfache Bedienbarkeit
Group-339-1
Case Management
Group-335-2
Unbegrenzte User
inkl. Rechtekonzept
Group-334-2
Anpassbarkeit
an CI und Texte
Group-335-2
Anonymität für
den Hinweisgeber
Group-338-1
Berichterstellung &
Reports
Group-336-2
Mehrsprachigkeit
Group-333-4
Fristenmanagement
Group-336-2
Mandantenfähigkeit
Group-338-1
Statistiken &
Dashboard
Group-334-2
Export-Funktion
Group-337-1
Mail Integration

Das Partnermodell

Trennlinie_neu

Nutzen Sie die digitale Hinweisgeberlösung der actago GmbH für Ihre Kunden und Mandanten und werden Sie Teil unseres Partnernetzwerkes.

Sie sind im Bereich Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Compliance tätig und möchten Ihren Klienten ein exzellentes Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen?

Als Partner können Sie actago whistleblower zu besonderen Preiskonditionen nutzen, mit Ihrem eigenen Logo versehen und so Ihre Mandanten bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützen.

 

 

Leistungen für Partner

Trennlinie_neu
  • Besondere Konditionen
  • Whitelabeling - Ihr Logo auf dem Produkt
  • Gemeinsame Marketingmaßnahmen
  • Individueller Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an und wir klären Ihre Fragen und Anliegen in einem kostenlosen unverbindlichen Erstgespräch.

Über 500 Kunden vertrauen actago zur Einhaltung ihrer Compliance

Therme Erding GmbH
autohaus_unterberger_gruppe-logo-content
Caritas
Bad Reichenhall
Hotel Victory Therme Erding GmbH
Logo_90px
Landkreises_Rottal-Inn_mit_Schrift
prm_logo
awv_logo
Naturkostinsel
Therme Erding GmbH
autohaus_unterberger_gruppe-logo-content
Caritas
Bad Reichenhall
Hotel Victory Therme Erding GmbH
Logo_90px
Landkreises_Rottal-Inn_mit_Schrift
prm_logo
awv_logo
Naturkostinsel

actago Hinweisgeber - Prozess

Prozess-Bullet
Kostenlose Erstberatung

Für eine zielgerichtete Aufnahme Ihrer individuellen Anforderungen, führen wir eine kostenlose Erstberatung inkl. Compliance Check mit Ihnen durch. Anhand dieses Compliance Checks können wir Ihre Ist-Situation evaluieren und daraus Ihr individuelles Hinweisgeberkonzept erstellen.

Prozess-Bullet
Onboarding

Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt ein Kick-Off. In diesem Termin erläutern wir Ihnen die weiteren Schritte in der Umsetzung des Hinweisgebersystems und nehmen Ihre Corporate Identity und Textanpassungswünsche auf. Nach Individualisierung Ihres Hinweisgebersystems, erfolgt eine Benutzerschulung inkl. "best practice" Ansätzen.

Prozess-Bullet
Betrieb und Weiterentwicklung

Die actago GmbH betreibt Ihre digitale Meldeplattform inkl. integriertem Case Management zur effektiven Fallbearbeitung in einem deutschen Rechenzentrum mit einer ISO 27001 Zertifizierung.

Prozess-Bullet
Ombudsperson

Optional stellt die actago GmbH durch ihre interne Rechtsabteilung Ihre persönliche Ombudsperson. Eingehende Hinweise werden durch diese vollumfänglich bearbeitet und fallbezogen mit Ihnen abgestimmt. Diese Option ist jederzeit auf Stundenbasis zubuchbar.

Vorteile der actago Ombudsperson

Group-333-4
Plausibilitätsprüfung
Group-335-1
Expertise
Group-335-2
Persönliche Ansprechpartner
Group-339-1
All - inclusive Lösung
Group-337-1
Kurze Reaktionszeiten
Group-334-2
Anonyme Kommunikation

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgebersystems

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz der hinweisgebenden Personen, die Missstände offenlegen. Bislang wurden hinweisgebende Personen oftmals stark benachteiligt. Ziel dieses Gesetzes ist es, diese Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben.

Wie setzt man dieses Gesetz um?

Interne Meldestellen können auf verschiedene Weisen eingerichtet werden: Telefon-Hotline, E-Mail-Postfach, Briefkasten, Ombudsperson, digitale Meldeplattform. Die actago GmbH hat sich für die digitale Meldeplattform inkl. optionaler Ombudsperson entschieden, da diese alle Anforderungen der EU‑Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes vollumfänglich für Sie erfüllt. Durch Beauftragung der Meldeplattform mit Ombudsperson wird ein großer Teil der aufzubringenden Arbeit zur actago GmbH verlagert.

Was geschieht, wenn ein Hinweis abgegeben wurde?

Sobald ein Hinweis eingegangen ist, wird dieser von einem Mitarbeiter der actago GmbH bearbeitet. Hier erhält die hinweisgebende Person eine Bestätigung der eingegangenen Meldung. Diese wird zu­nächst auf Plausibilität geprüft und anschließend an die betroffene Stelle weitergeleitet. Sobald Maßnahmen ergriffen wurden, erhält die hinweisgebende Person Informationen über das weitere Vorgehen zur Behebung des Missstandes und der Fall wird in der internen Meldestelle geschlossen. Sowohl die Bearbeitung als auch die Übermittlung der Daten erfolgt vollständig anonym, es werden hierbei keinerlei personenbezogene Daten weitergegeben.

Welche Vorteile bietet die interne Meldestelle?

Die interne Meldestelle ist der kürzeste Kommunikationsweg zu den betroffenen Stellen in Ihrer Organisation. Außerdem wird dadurch die Kommunikation am Arbeitsplatz gefördert und das Vertrauen zu den Beschäftigten gestärkt, da der Arbeitgeber offen für Kritik ist und diese auch umsetzen möchte.

Wer ist zur Umsetzung des HinSchG verpflichtet?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie öffentliche und kirchliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern müssen ein internes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen vorhalten. Für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsregelung, nach der die interne Meldestelle erst am 17.12.2023 eingeführt werden muss. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts.

Veranstaltungen und Unterlagen

actago Hinweisgebersystem | Anmelden und kostenlos informieren

Webcast | actago Hinweisgebersystem
Datum: 29.09.2023 10:00 Uhr
Jetzt kostenlos anmelden!
Whitepaper l Umsetzung HinSchG
Informieren Sie sich, wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz korrekt umsetzen
Jetzt kostenlos anfordern!
Webcast l actago Hinweisgebersystem inkl. Ombudsperson
Datum: 28.09.2023 10:00 Uhr
Jetzt kostenlos anmelden!

Kontaktieren Sie uns

Kontaktformular

    Datenschutz

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner